Ich bin Jan Brousek, diplomierter Hara-Shiatsu-Praktiker und promovierter Wissenschaftsphilosoph, verheiratet und Vater zweier Kinder im Alter von 16 und 26 Jahren. Ich begann bereits gegen Ende meiner Schulzeit Yoga zu praktizieren und mich für alternative Ernährungsweisen und fernöstliche Weltanschauungen zu interessieren, was mich schließlich zum Studium der Philosophie, Soziologie und Religionswissenschaften an den Universitäten Wien, Macerata (IT) und Calgary (CAN) führte.
Daraus erwuchs auf der einen Seite die Beschäftigung mit alternativen Heilmethoden, wie vor allem Klassischer Chinesischer Medizin, und auf der anderen Seite die Beschäftigung mit integrativen Formen von Konfliktbearbeitung. Während des Studiums absolvierte ich bereits Ausbildungen in klassischer und Reflexzonenmassage und ich schloss neben beruflicher Tätigkeiten im Bereich Konflikt- und Qualitätsmanagement 2012 die Ausbildung zum „Qualified Practitioner“ an der International Academy for Hara Shiatsu (bei Tomas Nelissen und Mike Mandl) ab.
Neben meiner Lehrtätigkeit im Bereich alternativer Konfliktbearbeitung an bzw. in Kooperation mit den Universitäten Wien, Graz und Klagenfurt sowie der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, bin ich als Shiatsutherapeut im Anshen-Gesundheitszentrum (Wien22) und in der Praxisgemeinschaft Bewegungsoase (Wien15) tätig.
Im Zuge laufender Fortbildungen zur Traditionellen bzw. Klassischen Chinesischen Medizin (unter der Leitung von Claude Diolosa) seit dem Jahr 2020 lernte ich Marion Schick immer besser kennen und den Austausch mit ihr immer mehr schätzen und ich freue mich ab 2024 das Therapieangebot bei PHYSIOTHERAPIE BALANCE mit meinen Shiatsu-Fertigkeiten zu erweitern.

Kontakt & Info: Mag. Dr. Jan Brousek unter 0660 1677 367

Methode und Anwendungsgebiete: Shiatsu ist eine eigenständige Form der ganzheitlichen, manuellen Körperarbeit, die in Japan entwickelt wurde und dort den Stellenwert einer Heilmethode hat. Es hat seine Wurzeln in der Traditionellen Japanischen Medizin, deren Wurzeln wiederum zu großen Teilen auf die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) zurückgehen. Die Basis von und für Shiatsu ist die aus der TCM stammende Vorstellung von Meridianen, entlang derer sich unsere Lebensenergie Qi (japanisch: Ki) bewegt. Zuviel von dieser Energie, zu wenig oder ein gestautes Qi verursachen ein energetisches Ungleichgewicht in unserem Körper, das wir auf verschiedene Arten und Weisen wahrnehmen: etwa als Verspannung oder Schmerzen bzw. als  Nervosität, Müdigkeit oder Erschöpfung. Im Zentrum von Shiatsu steht das Beheben solch energetischer Ungleichgewichte, um das Wohlbefinden und die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit zu steigern, die körpereigenen Abwehrkräfte zu aktivieren und die Resilienz zu verbessern. Insofern eignet sich Shiatsu nicht nur zur Behandlung von Verspannungen und Rücken- oder Kopfschmerzen bzw. Migräne. Die Liste der Anwendungen ist weit und erstreckt sich auch – und nicht zuletzt – auf Schlafprobleme und Erschöpfungszustände, Verdauungsbeschwerden sowie Menstruations- und Wechselbeschwerden bis hin zur Unterstützung von Rehabilitationsprozessen nach Unfällen und Operationen.

Behandlungsablauf: Hara-Shiatsu (bestimmte Stilrichtung) wird in bekleideter Form (am besten leichte Baumwollbekleidung) auf einer Matte auf dem Boden praktiziert.  Dabei übt der/der Shiatsu-Praktiker*in vor allem mit den Händen (Finger und Handballen) und Ellbogen, allenfalls auch mit Knien und Füßen, Druck auf energetisch auffällige Körperareale entlang der Meridianleitbahnen aus. Wesentlich für Hara-Shiatsu ist, dass die Druckausübung weniger durch Kraftanwendung, sondern vielmehr durch Verlagerung des Körpergewichts aus der Körpermitte (dem sogenannten Hara) des Shiatsu-Praktikers bzw. der Praktikerin erfolgt. Dadurch kann der zum Teil recht intensive Druck deutlich besser angenommen werden. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass beim Hara-Shiatsu immer mit beiden Händen gleichzeitig gearbeitet wird: während die „Yang-Hand“ aktiv behandelt, bildet die „Yin-Hand“ den ruhenden Gegenpol. Mittels Dehnungen und Rotationen wird darüber hinaus die Mobilität von Gelenken verbessert. 

Eine Erstbehandlung dauert in etwa 90 Minuten und umfasst auch ein Anamnesegespräch sowie das Durchführen von – je nach Beschwerdebild indizierten – Körperübungen (Meridiandehnungen) und darüber hinausgehende Tipps betreffend die Ernährung oder Anwendungen aus der „Hausapotheke“ bzw. Empfehlungen bezüglich (ergänzender) Therapieformen. Ein regulärer Folgetermin dauert etwa 60 Minuten. Sofern indiziert kommen je nach Beschwerdebild bzw. auf Wunsch der Klient*in ergänzend zur manuellen Körperarbeit auch noch weitere Behandlungsformen zum Einsatz, wie etwa Moxibustion oder Schröpfen bzw. Gua Sha und/oder Ingwerkompressen etc. Es ist von Vorteil, ein bis zwei Stunden vor der Behandlung nur mehr wenig bzw. leicht zu essen.

Hinweis: Shiatsu wird von qualifizierten Shiatsu-Praktiker*innen („qualified practitioner“) ausgeübt, die eine mindestens dreijährige Ausbildung (seit 2003 vom österreichischen Gesetzgeber als eigenständige Berufsausbildung anerkannt) erfolgreich absolviert haben. Um den Anforderungen des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu zu genügen, müssen Shiatsu-Ausbildungen einen Umfang von mehr als 1.000 Ausbildungsstunden umfassen – siehe: https://oeds.at/ausbildung/lehrplan/ 

Obwohl Shiatsu nicht nur in Japan, sondern z.B. auch in der Schweiz als Therapieform anerkannt ist, gilt Shiatsu in Österreich nicht als Gesundheitsberuf, sondern als Gewerbetätigkeit mit Gesundheitsbezug und ist gewerberechtlich als eigenständige Methode innerhalb des Gewerbes Massage (in Form eines in sich geschlossenen Systems) reguliert. Dadurch können Shiatsu-Behandlungen bis dato durch gesetzliche Krankenkassen nicht als Therapiekosten erstattet werden, sondern werden bestenfalls als Maßnahme der Gesundheitsprävention rückvergütet; wie etwa im Rahmen des „Gesundheitshunderters“ der SVS – siehe: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817071&portal=svsportal 

Private Krankenversicherungen erstatten zumeist 80% der Behandlungskosten bis zur – je nach gewähltem Vertrag – geltenden Obergrenze in der jeweiligen Behandlungssparte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung betreffend die Details Ihres individuellen Vertrages.